Für Unternehmen & Hausverwaltungen
Reinigung für Wohnanlagen, Büros und Praxenin Bielefeld & OWL
Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen und Praxen: ein fester Ansprechpartner, ein schriftlicher Reinigungsplan und Kosten, die Sie vorher kennen.

Hausverwaltungen & Eigentümergemeinschaften
Für Wohnanlagen übernehmen wir die laufende Pflege der Gemeinschaftsflächen. Sie geben den Rahmen vor, wir halten uns an den vereinbarten Plan – und Mieter haben einen gepflegten Eingang.
- Treppenhaus-, Keller- und Außenflächenreinigung
- Mülltonnenservice nach Abfuhrkalender
- Abrechnung auf Wunsch je Objekt – für die Betriebskostenabrechnung
- Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner
Passende Leistungen: Treppenhausreinigung, Mülltonnenservice, Kellerreinigung, Grundreinigung

Unternehmen, Büros & Praxen
In Büros und Praxen reinigen wir dann, wenn der Betrieb ruht. Was wann gereinigt wird, legen wir gemeinsam in einem Reinigungsplan fest.
- Reinigung vor oder nach Ihren Öffnungszeiten
- Schriftlicher Reinigungsplan mit festen Intervallen
- Glas-, Fenster- und Grundreinigung aus einer Hand
- Feste monatliche Kosten
Passende Leistungen: Büro- und Praxisreinigung, Glasreinigung, Fensterreinigung, Bauendreinigung
Was Sie konkret bekommen
Ob ein Objekt oder mehrere Standorte: Diese Punkte gelten für jeden Auftrag.
Wie regelmäßige Reinigung abläuft- Reinigungsplan
- Welche Bereiche wie oft gereinigt werden, halten wir schriftlich fest. Änderungen stimmen wir gemeinsam ab.
- Ansprechpartner
- Nechirvan Ismael ist als Inhaber Ihr direkter Kontakt – telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort.
- Kosten
- Festpreis für einmalige Leistungen, monatliche Pauschale für regelmäßige Aufträge.
- Abrechnung
- Eine Rechnung für alle Leistungen. Bei mehreren Objekten auf Wunsch getrennt ausgewiesen.
- Reinigungszeiten
- Früh morgens, abends oder am Wochenende – so, dass Ihr Betrieb nicht gestört wird.
- Zugang & Schlüssel
- Übergabe gegen Quittung, sorgfältige Verwahrung, vollständige Rückgabe bei Vertragsende.
Häufige Fragen
Betreuen Sie auch mehrere Objekte?
Ja. Ob eine Wohnanlage oder mehrere Standorte – Sie haben einen Ansprechpartner und erhalten die Abrechnung auf Wunsch je Objekt.
Sind die Reinigungskosten auf Mieter umlegbar?
Die Kosten der Gebäudereinigung zählen in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 BetrKV. Wir weisen die Leistungen auf Wunsch je Objekt getrennt aus.
Wie lange läuft ein Reinigungsvertrag?
Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell und halten sie im Angebot fest.
Wie wird der Zugang zum Objekt geregelt?
Schlüssel oder Zugangsmedien übernehmen wir gegen Quittung und verwahren sie sorgfältig. Bei Vertragsende geben wir sie vollständig zurück.
Der erste Schritt: eine kostenlose Besichtigung.
Wir sehen uns Ihr Objekt an und schicken Ihnen danach ein Angebot mit festem Preis – unverbindlich.